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Infos & Pflichtdokumente für Tierhändler

  • Einlass mit Kontrolle jeden Tieres am

       10.10.2024 von 17:00 bis 22:00 Uhr sowie am

       11.10.2024 von 5:30 bis 7:30 Uhr

  • ‼️ WICHTIG: Anmeldung & Boxenreservierung erforderlich ‼️

  • Eine vorherige Anmeldung bis zum 03.10.2025 mit Anmeldeformularen sowie Reservierung einer Box ist zwingend notwendig

  • Anmeldung ausschließlich via WhatsApp: +49 173 68 42915

  • ❗ Ohne Anmeldung steht keine Box zur Verfügung ❗

    •  In diesem Fall müssen eigene Texas-Gitter mitgebracht werden.

  • Mitzubringende Dokumente

    • 📄 Formular 1 – Anmeldeformular (Anbieter von Tieren)

    • 📄 Formular 2A – Anbieter von Pferden

    • 📄 Formular 2B – Anbieter von anderen Tierarten

    • 📄 Formular 3 – Gesundheitsbescheinigung (PRO TIER)

  • reservierte Boxen (inklusive Stroh, Heu, Wasser) werden vom Veranstalter gestellt (bitte eigne Eimer mitbringen)

  • 5€ pro Pony & 10 € pro Pferd
     

  • Formular 1 UND Formular 2A oder 2B sind verpflichtend bis 03.10.2025 an uns zu übermitteln

  • (ohne Anmeldung kein Einlass) per WhatsApp an Felix Pigorsch 01736842915 

  • Jedes Tier muss bei Einlass eine gültige Gesundheitsbescheinigung vorlegen (nicht älter als 3 Tage)


Formular 1 - Anmeldeformular Tierhändler

Formular 2A - Anbieter von Pferden

Formular 2B - Anbieter von anderen Arten

Formular 3 - Gesundheitsbescheinigung

  • bei der Gesundheitsbescheinigung ist zu beachten, dass diese pro Tier ausgestellt werden muss (Formular für den ganzen Bestand nicht ausreichend!)
    • eine Erstellung der Gesundheitsbescheinigung durch unsere Tierärzte                                 vor Ort ist nicht zulässig
  • Die veterenärhygienischen Bestimmungen für die Tiere müssen eingehalten werden!

  • gewerbliche Verkäufer benötigen die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz

  

Formular 4 - Antrag auf §11 TierSchG - keine Pflicht!

  • für Händler von Ziegen, Schafen sowie Geflügel sind bitte noch nachfolgende Dokumente auszufüllen und zum Einlass abzugeben

Formular 5 - Dokumente Bestandsregister & Begleitpapier

Auflagen für Geflügel: ​

  • Alle Hühner und Truthühner müssen gegen atypische Geflügelpest (Newcastle disease) geimpft sein. Dies ist durch Vorlage einer Impfbescheinigung bei der Einlasskontrolle nachzuweisen. 

  • Das Geflügel muss längstens drei Tage vor dem Marktauftrieb im Herkunftsbestand klinisch tierärztlich untersucht worden sein. Die Bescheinigung über diese Untersuchung ist bei der Einlasskontrolle vorzuweisen.

  • Für Enten und Gänse muss zusätzlich ein Beleg über die virologische Bestands-Stich-probenuntersuchung auf Geflügelpest (Probenahme frühestens sieben Tage vor der Veranstaltung) bzw. die amtstierärztliche Bescheinigung über die Haltung der Enten und Gänse gemeinsam mit Hühnern/Puten entsprechend § 7 (4) der Geflügelpestverordnung bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.

  • Die Daten der Übernehmer des Geflügels müssen im Bestandsregister der Verkäufer erfasst werden.Die Tierbehältnisse/ der Stand des Anbieters muss mit einer Nummer gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss der fortlaufenden Nummer der Teilnehmerliste entsprechen.

  • Es wird empfohlen Veranstaltungen mit Geflügel im Außenbereich nur unter Verwendung einer Überdachung durchzuführen.

Rückfragen

Für Rückfragen und Händleranmeldungen steht Ihnen Felix Pigorsch unter 01736842915 zur Verfügung.

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