
Infos & Pflichtdokumente für Tierhändler
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Einlass mit Kontrolle jeden Tieres am
10.10.2024 von 17:00 bis 22:00 Uhr sowie am
11.10.2024 von 5:30 bis 7:30 Uhr
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‼️ WICHTIG: Anmeldung & Boxenreservierung erforderlich ‼️
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Eine vorherige Anmeldung bis zum 03.10.2025 mit Anmeldeformularen sowie Reservierung einer Box ist zwingend notwendig
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Anmeldung ausschließlich via WhatsApp: +49 173 68 42915
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❗ Ohne Anmeldung steht keine Box zur Verfügung ❗
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In diesem Fall müssen eigene Texas-Gitter mitgebracht werden.
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Mitzubringende Dokumente
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📄 Formular 1 – Anmeldeformular (Anbieter von Tieren)
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📄 Formular 2A – Anbieter von Pferden
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📄 Formular 2B – Anbieter von anderen Tierarten
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📄 Formular 3 – Gesundheitsbescheinigung (PRO TIER)
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reservierte Boxen (inklusive Stroh, Heu, Wasser) werden vom Veranstalter gestellt (bitte eigne Eimer mitbringen)
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5€ pro Pony & 10 € pro Pferd
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Formular 1 UND Formular 2A oder 2B sind verpflichtend bis 03.10.2025 an uns zu übermitteln
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(ohne Anmeldung kein Einlass) per WhatsApp an Felix Pigorsch 01736842915
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Jedes Tier muss bei Einlass eine gültige Gesundheitsbescheinigung vorlegen (nicht älter als 3 Tage)
- bei der Gesundheitsbescheinigung ist zu beachten, dass diese pro Tier ausgestellt werden muss (Formular für den ganzen Bestand nicht ausreichend!)
- eine Erstellung der Gesundheitsbescheinigung durch unsere Tierärzte vor Ort ist nicht zulässig
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Die veterenärhygienischen Bestimmungen für die Tiere müssen eingehalten werden!
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gewerbliche Verkäufer benötigen die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
- für Händler von Ziegen, Schafen sowie Geflügel sind bitte noch nachfolgende Dokumente auszufüllen und zum Einlass abzugeben
Auflagen für Geflügel:
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Alle Hühner und Truthühner müssen gegen atypische Geflügelpest (Newcastle disease) geimpft sein. Dies ist durch Vorlage einer Impfbescheinigung bei der Einlasskontrolle nachzuweisen.
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Das Geflügel muss längstens drei Tage vor dem Marktauftrieb im Herkunftsbestand klinisch tierärztlich untersucht worden sein. Die Bescheinigung über diese Untersuchung ist bei der Einlasskontrolle vorzuweisen.
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Für Enten und Gänse muss zusätzlich ein Beleg über die virologische Bestands-Stich-probenuntersuchung auf Geflügelpest (Probenahme frühestens sieben Tage vor der Veranstaltung) bzw. die amtstierärztliche Bescheinigung über die Haltung der Enten und Gänse gemeinsam mit Hühnern/Puten entsprechend § 7 (4) der Geflügelpestverordnung bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.
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Die Daten der Übernehmer des Geflügels müssen im Bestandsregister der Verkäufer erfasst werden.Die Tierbehältnisse/ der Stand des Anbieters muss mit einer Nummer gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss der fortlaufenden Nummer der Teilnehmerliste entsprechen.
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Es wird empfohlen Veranstaltungen mit Geflügel im Außenbereich nur unter Verwendung einer Überdachung durchzuführen.