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Für jeden Anbieter wichtig

  • Jeder Anbieter wird in einer Aussteller-/Teilnehmerliste erfasst.

  • Benötigt werden unter anderem:

    • Name

    • Anschrift

    • Tierart

    • Tierzahl

    • gegebenenfalls Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung

  • Am Verkaufsstand muss gut sichtbar ein Schild mit Name und Kontaktdaten des Anbieters angebracht sein.

  • Jedes zugelassene Tier bzw. jeder Stand/Behälter erhält eine Nummer, die zur Teilnehmerliste passen muss.

  • Gewerbliche Züchter oder Händler müssen, soweit erforderlich, eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz besitzen und diese auf Verlangen vorzeigen können.

  • Tiere aus dem Ausland benötigen eine gültige TRACES-Bescheinigung.

  • Ein Verkauf im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels ins Ausland ist laut Veranstaltungs­genehmigung nicht möglich, weil die notwendigen TRACES-Dokumente vor Ort nicht erstellt werden können. 

Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel 

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  • Für jedes Tier muss ein Equidenpass vorhanden sein.

  • Der Equidenpass muss bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.

  • Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, die nach dem 30.06.2009 geboren wurden, müssen mit einem Transponder/Mikrochip gekennzeichnet sein.

  • Am Verkaufsstand müssen zum Pferd entweder

    • eine Kopie der ersten Seite des Equidenpasses oder

    • die wichtigsten Angaben zum Pferd vorhanden sein:

      • Name

      • Rasse

      • Chipnummer

      • Lebensnummer

      • Geburtsdatum

      • Ausbildungsstand

  • Jedes Pferd/Equide muss am Halfter eine gut sichtbare Nummer tragen.

Geflügel

Hühner vom weißen Bauernhof

Dazu gehören insbesondere Hühner, Truthühner, Enten und Gänse.

  • Hühner und Truthühner müssen wirksam gegen die atypische Geflügelpest/Newcastle Disease geimpft sein.

  • Der Impfnachweis muss bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.

  • Das Geflügel muss spätestens 3 Tage vor dem Markt im Herkunftsbestand tierärztlich untersucht worden sein.

  • Die Bescheinigung über diese Untersuchung muss bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.

  • Behälter bzw. Verkaufsstand müssen mit der Nummer des Anbieters gekennzeichnet sein.

  • Der Verkäufer muss die Daten des Käufers/Übernehmers im Bestandsregister dokumentieren. 

​

Zusätzlich gilt für Enten & Gänse

es muss zusätzlich eines der geforderten Dokumente vorgelegt werden:

  • Nachweis über eine virologische Bestands-Stichprobenuntersuchung auf Geflügelpest, frühestens sieben Tage vor der Veranstaltung,

oder

  • eine amtstierärztliche Bescheinigung über die gemeinsame Haltung der Enten/Gänse mit Hühnern bzw. Puten entsprechend der Geflügelpestverordnung.

Diese Bescheinigung muss ebenfalls bei der Einlasskontrolle vorliegen. ​

Katzen

Katze auf Steinmauer
  • Katzen benötigen einen gültigen Tollwutschutz.

  • Die Tollwutimpfung muss im Impfpass dokumentiert sein.

  • Die erforderlichen Impfungen müssen spätestens am 01.10.2026 erfolgt sein.

  • Katzen aus EU-Mitgliedstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung und Impfstatus.

  • Katzen aus Mitgliedstaaten müssen mindestens 15 Wochen alt sein.

Ziervögel

Sittiche auf dem Ast
  • Wildfänge, also in freier Natur gefangene Vögel, dürfen nicht angeboten oder verkauft werden.

  • Die Vorschriften des Arten- und Naturschutzes müssen eingehalten werden.

  • Käfig bzw. Verkaufsstand muss mit der Nummer des Anbieters gekennzeichnet sein.

  • Die Nummer muss zur Teilnehmerliste passen.

  • Zusätzlich gelten die allgemeinen Anforderungen an Gesundheit, Unterbringung, Wasser, Futter und Transport.

Alpakas & Lamas / Neuweltkameliden

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  • Die Tiere müssen mindestens 21 Tage vor dem Markt wirksam gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) geimpft worden sein.

  • Der Impfnachweis muss bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.

  • Zusätzlich müssen die Tiere über einen wirksamen Insektenschutz verfügen.

  • Auch dieser muss bei der Einlasskontrolle nachgewiesen 

Hunde

Zwei sitzende Hunde
  • Abgesetzte Welpen müssen mindestens 8 Wochen alt sein.

  • Welpen müssen von ihrem Muttertier begleitet werden.

  • Kennzeichnung und Welpenschutzimpfung müssen durch den Impfpass nachgewiesen werden.

  • Junghunde über 3 Monate und ältere Hunde müssen einen Impfschutz gegen

    • Staupe

    • Parvovirose

    nachweisen.

  • Außerdem benötigen Hunde einen gültigen Tollwutschutz.

  • Der Impfnachweis muss bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.

  • Die erforderlichen Impfungen müssen spätestens am 01.10.2026 durchgeführt worden sein, damit die vorgeschriebene Wartezeit vor dem Markt eingehalten wird.

  • Hunde mit bestimmten tierschutzwidrigen Amputationen, insbesondere an Ohren oder Rute, dürfen nicht ausgestellt werden, wenn dadurch die im Bescheid genannten tierschutzwidrigen Folgen entstehen.

Hunde aus dem Ausland

  • Ein gültiger Tollwutschutz ist erforderlich.

  • Hunde aus EU-Mitgliedstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis.

  • Kennzeichnung und Impfungen müssen darin eingetragen sein.

  • Laut Tierschutzbescheid müssen Hunde und Katzen aus Mitgliedstaaten bei der Verbringung zum Markt mindestens 15 Wochen alt sein.

Kaninchen

Schwarzes Kaninchen sitzt
  • Behälter bzw. Stand müssen mit der Nummer des Anbieters gekennzeichnet sein.

  • Kaninchen müssen ständig Zugang zu frischem Wasser haben.

  • Eine Impfung gegen

  • Myxomatose

  • RHD 1

  • RHD 2

  • wird vom Veterinäramt empfohlen.

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