

Für jeden Anbieter wichtig
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Jeder Anbieter wird in einer Aussteller-/Teilnehmerliste erfasst.
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Benötigt werden unter anderem:
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Name
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Anschrift
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Tierart
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Tierzahl
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gegebenenfalls Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung
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Am Verkaufsstand muss gut sichtbar ein Schild mit Name und Kontaktdaten des Anbieters angebracht sein.
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Jedes zugelassene Tier bzw. jeder Stand/Behälter erhält eine Nummer, die zur Teilnehmerliste passen muss.
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Gewerbliche Züchter oder Händler müssen, soweit erforderlich, eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz besitzen und diese auf Verlangen vorzeigen können.
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Tiere aus dem Ausland benötigen eine gültige TRACES-Bescheinigung.
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Ein Verkauf im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels ins Ausland ist laut Veranstaltungsgenehmigung nicht möglich, weil die notwendigen TRACES-Dokumente vor Ort nicht erstellt werden können.
Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel

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Für jedes Tier muss ein Equidenpass vorhanden sein.
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Der Equidenpass muss bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.
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Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, die nach dem 30.06.2009 geboren wurden, müssen mit einem Transponder/Mikrochip gekennzeichnet sein.
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Am Verkaufsstand müssen zum Pferd entweder
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eine Kopie der ersten Seite des Equidenpasses oder
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die wichtigsten Angaben zum Pferd vorhanden sein:
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Name
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Rasse
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Chipnummer
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Lebensnummer
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Geburtsdatum
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Ausbildungsstand
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Jedes Pferd/Equide muss am Halfter eine gut sichtbare Nummer tragen.
Geflügel

Dazu gehören insbesondere Hühner, Truthühner, Enten und Gänse.
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Hühner und Truthühner müssen wirksam gegen die atypische Geflügelpest/Newcastle Disease geimpft sein.
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Der Impfnachweis muss bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.
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Das Geflügel muss spätestens 3 Tage vor dem Markt im Herkunftsbestand tierärztlich untersucht worden sein.
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Die Bescheinigung über diese Untersuchung muss bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.
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Behälter bzw. Verkaufsstand müssen mit der Nummer des Anbieters gekennzeichnet sein.
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Der Verkäufer muss die Daten des Käufers/Übernehmers im Bestandsregister dokumentieren.
Zusätzlich gilt für Enten & Gänse
es muss zusätzlich eines der geforderten Dokumente vorgelegt werden:
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Nachweis über eine virologische Bestands-Stichprobenuntersuchung auf Geflügelpest, frühestens sieben Tage vor der Veranstaltung,
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eine amtstierärztliche Bescheinigung über die gemeinsame Haltung der Enten/Gänse mit Hühnern bzw. Puten entsprechend der Geflügelpestverordnung.
Diese Bescheinigung muss ebenfalls bei der Einlasskontrolle vorliegen.
Katzen

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Katzen benötigen einen gültigen Tollwutschutz.
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Die Tollwutimpfung muss im Impfpass dokumentiert sein.
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Die erforderlichen Impfungen müssen spätestens am 01.10.2026 erfolgt sein.
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Katzen aus EU-Mitgliedstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung und Impfstatus.
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Katzen aus Mitgliedstaaten müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
Ziervögel

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Wildfänge, also in freier Natur gefangene Vögel, dürfen nicht angeboten oder verkauft werden.
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Die Vorschriften des Arten- und Naturschutzes müssen eingehalten werden.
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Käfig bzw. Verkaufsstand muss mit der Nummer des Anbieters gekennzeichnet sein.
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Die Nummer muss zur Teilnehmerliste passen.
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Zusätzlich gelten die allgemeinen Anforderungen an Gesundheit, Unterbringung, Wasser, Futter und Transport.
Alpakas & Lamas / Neuweltkameliden

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Die Tiere müssen mindestens 21 Tage vor dem Markt wirksam gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) geimpft worden sein.
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Der Impfnachweis muss bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.
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Zusätzlich müssen die Tiere über einen wirksamen Insektenschutz verfügen.
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Auch dieser muss bei der Einlasskontrolle nachgewiesen
Hunde

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Abgesetzte Welpen müssen mindestens 8 Wochen alt sein.
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Welpen müssen von ihrem Muttertier begleitet werden.
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Kennzeichnung und Welpenschutzimpfung müssen durch den Impfpass nachgewiesen werden.
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Junghunde über 3 Monate und ältere Hunde müssen einen Impfschutz gegen
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Staupe
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Parvovirose
nachweisen.
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Außerdem benötigen Hunde einen gültigen Tollwutschutz.
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Der Impfnachweis muss bei der Einlasskontrolle vorgelegt werden.
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Die erforderlichen Impfungen müssen spätestens am 01.10.2026 durchgeführt worden sein, damit die vorgeschriebene Wartezeit vor dem Markt eingehalten wird.
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Hunde mit bestimmten tierschutzwidrigen Amputationen, insbesondere an Ohren oder Rute, dürfen nicht ausgestellt werden, wenn dadurch die im Bescheid genannten tierschutzwidrigen Folgen entstehen.
Hunde aus dem Ausland
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Ein gültiger Tollwutschutz ist erforderlich.
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Hunde aus EU-Mitgliedstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis.
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Kennzeichnung und Impfungen müssen darin eingetragen sein.
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Laut Tierschutzbescheid müssen Hunde und Katzen aus Mitgliedstaaten bei der Verbringung zum Markt mindestens 15 Wochen alt sein.
Kaninchen

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Behälter bzw. Stand müssen mit der Nummer des Anbieters gekennzeichnet sein.
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Kaninchen müssen ständig Zugang zu frischem Wasser haben.
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Eine Impfung gegen
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Myxomatose
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RHD 1
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RHD 2
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wird vom Veterinäramt empfohlen.